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Bei Erkrankung des Kindes rufen Sie bitte an unter 0921-7462-0 oder schreiben Sie uns unter sekretariat@gs-herzoghoehe.de
Neuregelung zum Einschulungsverfahren
Auf Beschluss der Staatsregierung gilt schon in diesem Jahr eine Neuregelung zum Einschulungsverfahren.
Kinder, die im laufenden Jahr zwischen dem 1.Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern auch erst im nachfolgenden Schuljahr eingeschult werde.
Diese Kinder durchlaufen ganz normal das Einschulungsverfahren. Nach Beratung durch die Lehrkräfte entscheiden dann die Eltern, ob ihr Kind eingeschult wird. Die Eltern, deren Kind ggfs.erst im Folgejahr eingeschult werden soll, müssen dazu der Schule eine schriftliche Willenserklärung bis zum 3. Mai 2019 vorlegen